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Fischereiaufsicht

Verantwortlicher Referent für Fischereiaufsicht: 

Enrico Klügel

tel +491708250402

mail 


FAQ für Fischereiaufseher des KAV„Weiße Elster“ Zeitz

 

Hier möchten wir unseren Fischereiaufsehern und unseren Anglern eine kleine Übersicht geben, worauf bei der Fischereiaufsicht geachtet werden sollte. Die Aufstellung ist weder vollständig noch ist sie eine Rechtsberatung. Jeder Fischereiaufseher und auch Angler ist verpflichtet sich umfassend und aktuell über geltendes Recht zu informieren.

 

Es muss ein aktuell gültiger Fischereiaufseher Ausweis vorhanden sein!

 

Ein aktuell gültiger Ausweis eines benannten (bestellten) Fischereiaufsehers ist grün, trägt die Aufschrift “Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V.”, Logo des LAV und “Fischerei- und Gewässeraufsicht” auf der ersten Umschlagseite. Auf der letzten Umschlagseite (Rückseite) muss ein Gültigkeitseintrag mit Stempel des KAV Weiße Elster Zeitz e.V. sein!

 

Auf der Innenseite des Ausweises steht “Kontrollbereich: Alle Gewässer des ausstellenden Vereins”, gefolgt von einem Passbild und der Unterschrift des Fischereiaufsehers. Rechts daneben müssen der vollständige Name und das Geburtsdatum eingetragen sein, darunter befindet sich die Ausweis-Nummer, Tag der Ausstellung und der ausstellende Verein.

 

FA-Ausweis Sachsen-Anhalt

 

Der Ausweis eines bestätigten Fischereiaufsehers unterscheidet sich dahingehend, dass dieser auf der ersten Umschlagseite eine entsprechende Ausweisnummer und folgenden Aufdruck hat: “Der Inhaber dieses Ausweises ist bestätigter Fischereiaufseher” und zusätzlich Hinweise über dessen Befugnisse. Auf der Innenseite sind Angaben zur Person und wann der Ausweis ausgestellt wurde bzw. wie lange der Ausweis noch gültig ist. Auf der nächsten Seite befindet sich das abgestempelte Passbild sowie die Unterschrift des Fischereiaufsehers. Auf der Rückseite ist eingetragen, welche Gewässer der Fischereiaufseher kontrollieren darf.

 

Ziel ist es, unsere Gewässer, unsere Fischbestände, aber auch unsere Angler zu schützen. Wir sind freundlich, begrüßen also unsere Angelfreunde, gerne auch mit einem Petri, stellen uns als Fischereiaufsicht ordnungsgemäß vor und weisen uns entsprechend aus. Anschließend bitten wir um die Angelpapiere und kontrollieren diese auf Vollständigkeit und Gültigkeit. Sind diese vollständig und gültig überprüfen wir nun die mitgeführten Angelgerätschaften. Hier ist in erster Linie die Vollständigkeit der vorgeschriebenen Hilfsmittel zu prüfen. Auch die Sauberkeit an der Angelstelle ist zu überprüfen. Stellt ihr einen Verstoß gegen die Regeln fest, nehmt ihr die Personalien auf und haltet diese zusammen mit einer kurzen Beschreibung des Verstoßes im Protokoll fest. Sofern der Fischereierlaubnisschein (gelb) vorhanden ist und nur eine Verwarnung ausgesprochen wird, solltet ihr diese auf der Rückseite des Fischereierlaubnisscheins notieren, damit bei wiederholtem Verstoß der Fischereiaufseher sofort erkennen kann, dass bereits verwarnt wurde und ggf. weitere Schritte einleiten kann. Anschließend bedankt ihr Euch für die Kooperation und verabschiedet Euch. So wird man in der Regel immer auf verständnisvolle Angelfreunde stoßen, die gerne bereit sind uns bei unserer Arbeit zu unterstützen.

 

Der Angler muss den Fischereischein (blau), den Fischereierlaubnisschein (gelb), den Mitgliedsausweis (grün, sofern der Angler kein Gastangler ist), das Gewässerverzeichnis (auch digital möglich) und die Fangstatistik mit sich führen. Hat der Angler eines oder mehrere der Angelpapiere nicht griffbereit, müssen die Personalien mit einem anderen geeigneten Ausweisdokument mit Lichtbild festgestellt und protokolliert werden. In diesem Fall gibt man in der Regel die Möglichkeit, sich in einer angemessenen Frist auszuweisen. Passiert dies dann nicht, wird eine Anzeige an die zuständige Fischereibehörde verfasst.

 

Rechte und Pflichten als Angler oder als Fischereiaufseher sind

  • in der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. (Teil der mitzuführenden Angelpapiere und im Internet frei verfügbar)

  • Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Abkürzung FischO LSA (frei im Internet verfügbar)

  • Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Abkürzung FischG LSA (frei im Internet verfügbar)

  • Tierschutzgesetz, Abkürzung TierSchG (frei im Internet verfügbar)

  • Bundesnaturschutzgesetz, Abkürzung BNatSchG (frei im Internet verfügbar)

  • Naturschutzgesetz des Landes Saschsen-Anhalt, Abkürzung NatSchG LSA (frei im Internet verfügbar)

  • Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Abkürzung WasserG-LSA (frei im Internet verfügbar)

Liebe Anglerinnen und Angler bitte beachtet das bei Kontrollen

die Ausweispapiere aktuell abgestempelt sein müssen .

Nicht autorisierte Kontrolleure dürfen keine Kontrollen durchführen.

Bei Fragen wendet Euch bitte an den zuständigen Referenten!

Kopie aktueller Stempel